einzuschalten

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  1. Hochtief sah sich gezwungen, die Commerzbank einzuschalten, weil die BfG- Bank sie darauf aufmerksam gemacht hatte, daß sie von dritter Seite immer stärker gedrängt werde, ihre Position als Platzhalter aufzugeben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Wird in der Nacht versucht, ins Haus einzubrechen, genügt ein Tastendruck, um die Beleuchtung in Flur und Treppenhaus einzuschalten, die Rollläden hochzuziehen, eine Sirene losheulen zu lassen und vielleicht sogar einen Notruf über das Telefon abzusetzen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 04.06.2005)
  3. Ich sehe es als höchst unkorrekt an, daß Kofi Annan in der Entwicklung der Kosovo-Krise zum Angriffskrieg der NATO so gut wie nichts unternahm, um die UNO entsprechend der Charta der UN und des Völkerrechts einzuschalten, welche dazu verpflichten. ( Quelle: Junge Welt 1999)
  4. Während die Ratsmehrheit darauf drängte, den Internationalen Strafgerichtshof (IStGh) einzuschalten, wollte Washington ein spezielles Sudan-Tribunal schaffen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 02.04.2005)
  5. Das Großmaul antwortete: "Um erstens die Geländeuntersetzung einzuschalten und zweitens die Differenzialsperren von Verteilergetriebe, Vorderachse und Hinterachse zu aktivieren, und zwar in der Reihenfolge. ( Quelle: Die Zeit (12/2002))
  6. Das Gesetz zielt darauf ab, Bundesgerichte in den Rechtsstreit einzuschalten, für den bisher allein die staatlichen Gerichte Floridas zuständig waren. ( Quelle: Tagesschau vom 21.03.2005)
  7. Das Weiße Haus begrüßte unterdessen den Beschluss der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA), den Uno-Weltsicherheitsrat im Konflikt um Nordkoreas Atomwaffen-Programm einzuschalten. ( Quelle: Spiegel Online vom 13.02.2003)
  8. Er empfehle der CDU, noch einmal Wirtschaftsprüfer einzuschalten. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  9. Reichardt forderte Rexrodt auf, das Bundeskartellamt gegen die Multis einzuschalten, um den Verdacht einer Preisabsprache der Konzerne zu klären. ( Quelle: BILD 1997)
  10. Dennoch verzichtete das Unternehmen, das als Speditions-Dienstleister keiner atomrechtlichen Aufsicht unterliegt, darauf, die Behörden einzuschalten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
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