entschädigungslos

2 Weiter →
  1. Wenn Vermögenswerte Verdächtiger entschädigungslos eingezogen werden könnten, würden rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung auf den Kopf gestellt, "von einem verheerenden Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum ganz zu schweigen". ( Quelle: FAZ 1994)
2 Weiter →