ereignisunabhängige

  1. Das Landespolizeigesetz soll anlaß- und ereignisunabhängige Polizeikontrollen ermöglichen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  2. Die "verdachts- und ereignisunabhängige Personenkontrolle" macht es möglich. ( Quelle: Junge Freiheit 1998)
  3. Denn seit 1. Januar 1995 können Polizisten 'verdachts- und ereignisunabhängige' Verkehrskontrollen auf Bundesstraßen, Autobahnen, in Flughäfen und Bahnhöfen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  4. Autobahnen, Bahnhöfe und größere Landstraßen werden für "verdachts- und ereignisunabhängige Kontrollen" freigegeben. ( Quelle: TAZ 1994)