erweiternder

  1. Experten war schon früh klar, daß Münchens nicht beliebig zu erweiternder Straßenraum irgendwann für den anschwellenden Individualverkehr nicht mehr ausreichen würde. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Zivilsenat in einem unzweideutigen obiter dictum dazu bewogen, "in erweiternder Auslegung" des Entgeltlichkeitsbegriffs die Anwendung des Haustürgeschäftewiderrufsgesetzes auf nichtkaufmännische bzw. nichtgewerbliche Bürgschaften zu bejahen (29). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)