führer-[Geschäftsführer

  1. Zu Unrecht beruft sich der Kl. auf die Entscheidung des BGHvom 3. 12. 1962 (BGH, NJW 1963, 535), die einem Geschäfts- führer-[Geschäftsführer] die freie Abgeltung von nicht genommenem Urlaub gestattet. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)