falsche Angabe

  1. Bei der Bezeichnung meiner Person als "ehemaligem Stadtrat" handelt es sich um eine falsche Angabe. ( Quelle: TAZ 1996)
  2. Als der Käufer des Hauses die falsche Angabe bemerkte, verlangte er vom Makler die anteilige Erstattung des Kaufpreises. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 23.12.2005)