fielen.Je

  1. Die einzelnen Regierungen müssten jedoch selbst entscheiden, welche Rastgebiete der Zugvögel unter diese Kriterien fielen.Je nach Lage sei es auch ausreichend, beispielsweise freilaufendes Geflügel durch Netze vor einfliegenden Zugvögeln zu schützen. ( Quelle: RTL vom 15.10.2005)