formalrechtlich

  1. Dieser Verkauf war formalrechtlich nach DDR-Gesetzen rechtmäßig, aber viele Pfarrer, die in der damaligen Zeit noch im Amt waren, sagen aus, daß Drohungen, Nötigungen und andere Repressalien diese "Verkäufe" begleiteten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  2. Der Termin wurde verschoben, formalrechtlich ist daran zunächst nichts auszusetzen. ( Quelle: Die Welt vom 28.04.2005)
  3. Das muß man im Hinterkopf behalten, denn während der Verhandlungen wurde uns entgegengehalten, daß wir formalrechtlich eigentlich gar keine Handhabe gegen die Wirtschaft hätten. ( Quelle: Junge Welt 2000)
  4. Tatsächlich wird die Rostlaube - abgesehen von den genannten Änderungenwie ein Denkmal behandelt, das sie formalrechtlich gar nicht ist. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 09.07.2001)
  5. Trotzdem will Elternsprecherin Schürg den formalrechtlich nicht anfechtbaren Vorgang nicht auf sich beruhen lassen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  6. Denn formalrechtlich sei diese Praxis "nicht zu beanstanden", hatte Bundestagspräsidentin Süssmuth bereits 1997 festgestellt. ( Quelle: Die Zeit (03/2002))
  7. Die Abschiebung der sieben Sudanesen ist formalrechtlich zweifellos korrekt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)