forstentwickelnder

  1. Im Rahmen dieser Vorgaben werden in enger Zusammenarbeit mit den militärischen Nutzern und unter Auswertung sich forstentwickelnder Erkenntnisse aktive Beiträge zum Umwelt- und Naturschutz und zur Landschaftspflege geleistet. ( Quelle: Jahresbericht der Bundesregierung 1995)