geeignete

  1. Ja, er war der begehrteste Junggeselle Nordindiens gewesen, der Kronprinz von Mewar, und sie brauchten lange, eine geeignete Braut für ihn zu finden. ( Quelle: Die Zeit (51/2002))
  2. Die Beamten hätten "geeignete Maßnahmen" ergriffen, als sie mehrfach auf den 44-jährigen US-Bürger Rigoberto Alpizar schossen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 09.12.2005)
  3. Sein Freund und Kollege, der Mathematiker Marcel Großmann, gab ihm schon bald den entscheidenden Hinweis auf die geeignete Mathematik des absoluten Differentialkalküls, den Physiker bis dahin nicht benötigt und daher auch nicht beachtet hatten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  4. Diese habe, ob man ihren Ansichten zustimme oder nicht, das Recht, sich in Kolkata aufzuhalten. "Jene sind auf der falschen Seite des Gesetzes, die zu Gewalt aufrufen, und gegen diese müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden", verlangte Brinda Karat. ( Quelle: Neues Deutschland vom 21.01.2004)
  5. Roussel-Uclaf arbeite bereits intensiv auf dem Gebiet gentechnisch hergestellter Arzneimittel, verfüge über ein biotechnologisches Forschungszentrum und über geeignete freie Gebäude, wo derzeit die nötigen Anlagen installiert würden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  6. Im Nordpolarmeer gebe es kaum geeignete Schlepper, um ein Schiff von der Größe der Hanseatic (9000 Bruttoregistertonnen) freizuziehen, sagte Janssen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  7. Da ab Anfang Februar die Vier-Millionen-Marke bei der registrierten Arbeitslosigkeit überschritten sein wird, dürfte die Auseinandersetzung um geeignete Auswege eine neue Dimension erreichen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  8. Die UN seien aber keine "geeignete Institution für eine Internet-Regierung". ( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 18.11.2005)
  9. Heute machen die Männer vielleicht den Computer an, suchen eine geeignete Tanne anhand der Fotos aus, bestellen sie und nach weiteren 48 Stunden steht sie in einem Spezialkarton verpackt im Wohnzimmer. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  10. Nach der Rechtsprechung haftet die Stadt grundsätzlich, wenn auf die Straßenschäden nicht durch geeignete Verkehrsschilder hingewiesen wurde. ( Quelle: Abendblatt vom 18.12.2003)