gefahrdrohender

  1. Für "gefährliche Hunde", also solche, "die sich als bissig erwiesen haben, die in gefahrdrohender Weise Menschen anspringen oder Wild, Vieh oder andere Tiere hetzen und reißen", ist dagegen ein erhöhter Steuersatz von 1.200 Mark pro Jahr festgelegt. ( Quelle: Junge Freiheit 1999)