geflossenes

  1. Das Typische an Korruptionsverfahren sei aber nun einmal, dass es über geflossenes Schmiergeld keine Quittungen gebe; von Anfang an sei deshalb klar gewesen, dass die Geldströme niemals ganz aufgedeckt werden könnten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 12.05.2004)