gekündig

  1. Der Arbeitgeber hatte ihm danach fristlos gekündig. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  2. Obwohl der Vertrag bei "außerordentlichen Gründen" sogar gekündig werden kann, geht Mielke davon aus, daß der Vertrag im nächsten Jahr und auch 1999 für die Finanzverwaltung "tabu" ist. ( Quelle: TAZ 1997)