genommnen

  1. Der Anklagevertreter erinnert daran, daß Schmidt schon 1987 einmal einen Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung bekommen hatte, und läßt die Feststellung folgen, er habe es 'auch 1982 mit der Steuerehrlichkeit nicht so genau genommnen'. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)