genutztwerden

  1. Die übrigen 35 Friedhöfe sollen stillgelegt und nach Ablauf der gesetzlich festgelegten 30-jährigen Ruhezeit zu Grünanlagen umgestaltet, in Einzelfällen als Baugrund genutztwerden, bestätigt Hans-Georg Büchner von der Stadtentwicklungsverwaltung. ( Quelle: Tagesspiegel vom 21.11.2005)