gesetzliche Kündigungsfrist

  1. Bei vermieteten Einfamilienhäusern, die verkauft werden, besteht nur die gesetzliche Kündigungsfrist zwischen drei und zwölf Monaten, je nach Mietdauer. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Macht der Vermieter von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist, die einzuhalten ist, jeweils um drei Monate. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.03.2005)