gesetzwidriges

  1. Dabei lasse sich gesetzwidriges und unmoralisches Verhalten in der Wirtschaft sehr wohl verhindern. ( Quelle: Die Welt vom 25.08.2005)
  2. Dieser gelte jedoch nicht, wenn gesetzwidriges Verhalten vorausgegangen sei, hieß es. ( Quelle: Welt 1997)