gezahltem

  1. Das Berliner Landgericht wies am Mittwoch nach Angaben einer Sprecherin eine Klage des BGA auf Rückzahlung von zu viel gezahltem Porto ab. ( Quelle: Die Welt Online vom 17.10.2002)
  2. Dies schließt Rückgaben nicht aus, die jedoch mit tatsächlich gezahltem Lastensausgleich verrechnet werden müssen. ( Quelle: Die Welt vom 31.03.2005)