grundstücksgleiche

  1. Neuer Gegenstand: Der Abschluß von Verträgen sowie die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Im großen Umfang wird die Trommel für Internet-Auktionen geschlagen; sowohl für Waren des allgemeinen Bedarfs, juristisch bewegliche Wirtschaftsgüter genannt, als auch für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte. ( Quelle: DIE WELT 2000)