herumlegen

  1. Keine Gegenstände, wie Fotoapparate oder Sportgeräte, im Innenraum auf Hutablagen oder anderweitig "herumlegen", diese Dinge gehören in die Seitentaschen oder ins Handschuhfach. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  2. Basilikumblätter und getrocknete Tomaten wie eine Hülle um den Käse herumlegen. ( Quelle: Abendblatt vom 31.12.2003)