Und den Behindertenbus würde Edith Siedentopf aus Zehlendorf wohl noch immer nicht für ihren hirngeschädigten Sohn nutzen können, hätte die Ombudsstelle nicht eine Erlaubnis erkämpft.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 02.11.2002)
Ein Richter in Pinellas County (Florida) ordnete am Mittwoch an, dass der Ehemann der schwer hirngeschädigten 41-Jährigen frühestens am Freitagabend (Ortszeit) die künstliche Nahrungszufuhr für seine Frau abbrechen lassen darf.
( Quelle: n-tv.de vom 25.02.2005)