informationelle Selbstbestimmung

← Vorige 1 3
  1. Solche Gefahren für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung abzuwehren, sei das Ziel des Fernsehverbotes in Gerichtssälen. ( Quelle: )
  2. Die Rechte eines Mittweidaers auf informationelle Selbstbestimmung, körperliche Unversehrtheit und Unverletzlichkeit der Wohnung seien durch die Speichelprobe, die Untersuchung und eine Wohnungsdurchsuchung verletzt worden. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 22.07.2003)
  3. Die Welt: Die Datenschützer sprechen immer vom Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. ( Quelle: Die Welt vom 28.06.2005)
  4. Kritik der Opposition, damit werde zu weit in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen - schließlich würden 99,9 Prozent der aufgenommenen Personen zu Unrecht erfaßt - wischten die Regierungsvertreter vom Tisch. ( Quelle: Junge Welt 2001)
  5. So sollen Änderungsvorschläge ausgearbeitet werden, die unter anderem die "unmissverständliche Berücksichtigung des deutschen Embryonenschutzgesetzes und des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung" durchsetzen sollen. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  6. Damit verstößt die Bundesagentur massiv gegen den Sozialdatenschutz, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und den Grundsatz der Datensparsamkeit. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.10.2004)
  7. Das Verfassungsgericht sieht in der "Durchsuchung und Sicherstellung des vollständigen Datenbestands von Berufsgeheimnisträgern" wie Anwälten oder Steuerberatern einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. ( Quelle: Spiegel Online vom 10.06.2005)
  8. Computergestützte Verschlüsselungen von Daten und digitale Signaturen seien ideale Stützen des verfassungsrechtlich verbrieften Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. ( Quelle: Welt 1997)
  9. Die Regelung sei jedoch ein erheblicher Eingriff in die verfassungsmäßig garantierte informationelle Selbstbestimmung der Bürger. ( Quelle: Welt 1996)
  10. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und der effektive Rechtsschutz würden weiterhin verletzt und eine verfassungsrechtliche Überprüfung unterlassen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 14.12.2005)
← Vorige 1 3