insoweit

  1. Teil ihrer Aufgaben unmittelbar vor oder nach Wettannahmeschluß durchführen müssen und sie daher insoweit nicht wirklich frei in der Bestimmung der Arbeitszeit sein können (BSG 35, 26). ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Maßgeblich ist insoweit stets, daß die Verbraucher nicht durch Mitgaben dazu verleitet werden dürfen, ihre Kaufentscheidungen nach sachfremden Erwägungen zu treffen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Außerdem wird erneut die pauschale und insoweit unzulässige Bemerkung des Rechnungshofes verbreitet, daß die vorgefundene Haushaltspraxis einiger Hochschulen jeder Beschreibung spotte. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  4. Muss aber der Arbeitgeber den Verdienst weiterzahlen, dann ist die Krankenkasse insoweit aus dem Schneider. ( Quelle: Die Welt Online vom 30.08.2003)
  5. Gesetzliche Grundlage für die insoweit stattfindende Datenübermittlung soll, auch wenn deren Ergebnis erst in einem späteren Verwaltungsverfahren gegen den Asylbewerber verwertet werden würde, Art. 24 I 1 BayVwfVG darstelllen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. Auch Minister sind insoweit von ihrer Kompetenz überzeugt. ( Quelle: Die Zeit 1996)
  7. Pech insoweit, indem die Wetterauer beispielsweise nach einem Foulspiel an Elcioglu (40.) vergeblich einen Elfmeter reklamierten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 20.10.2001)
  8. Solange TVe 3monatige Erprobungszeiten vorsehen, kann angesichts der insoweit bestehenden materiellen Richtigkeitsgewähr die Vereinbarung einer Probezeit von dieser Dauer grundsätzl. nicht rechtsmißbräuchl. sein. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  9. Dies gilt jedoch trotz § 54 Nr. 1 GKG nicht für die Gerichtskosten, insoweit geht seit dem Kostenänderungsgesetz 1957 § 59 S. 1 GKG vor: ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  10. Auch steht zu vermuten, daß der ortsabwesende Vater der Kl. sich auch ohne den Krankenhausaufenthalt der Kl. nach dem Befinden seiner Familie zumindest alle zwei Tage erkundigt hätte, so daß auch insoweit Telefonkosten ohnehin angefallen wären. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)