interbehördliche

  1. Die interbehördliche und interdisziplinäre Arbeit zwischen Jugendhilfe, Schule, Polizei und Justiz stärkt das gegenseitige Verständnis und fördert zugleich den Erfahrungsaustausch und das Wissen über die Wirksamkeit präventiver Maßnahmen und Sanktionen." ( Quelle: DIE WELT 2000)