Der funktionswidrige Einsatz des Einzelvertrags soll im Verhältnis zu den kollektiv- rechtl. Gestaltungsmitteln nicht den Bestandsschutz eines Einzelvertrags genießen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Vom landläufig-westdeutschen Individualmaoismus zum kollektiv- grünen Heldenmachen ist es nur eine Schwurhandbreite.
( Quelle: Junge Welt 1999)