kollektiv-

  1. Der funktionswidrige Einsatz des Einzelvertrags soll im Verhältnis zu den kollektiv- rechtl. Gestaltungsmitteln nicht den Bestandsschutz eines Einzelvertrags genießen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Vom landläufig-westdeutschen Individualmaoismus zum kollektiv- grünen Heldenmachen ist es nur eine Schwurhandbreite. ( Quelle: Junge Welt 1999)