kontakterhaltende

  1. Vielmehr reicht, wie ersichtlich auch das BerGer. annimmt, die Freude des geistig Behinderten über kontakterhaltende Besuche des Ehegatten als Indiz dafür aus, daß ihm der nach seinem Zustand noch mögliche Rest ehelichen Empfindens geblieben ist. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)