lärmärmere

  1. Dringend ist deshalb die Mahnung der BG Bau an die Unternehmen, lärmärmere Bauverfahren einzusetzen sowie Maschinen und Geräte mit einem Gehäuse zu versehen. "80 Dezibel ist nun die Grenze, an der die Betriebe Hörschutz stellen müssen", sagt Wimmel. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 14.11.2005)