legitimen

  1. Die europäischen Vertreter sprächen mit dieser Praxis der kubanischen Opposition den Status einer legitimen politischen Kraft ab und nähmen ihr die Möglichkeit der internationalen Kommunikation, heißt es in dem Schreiben. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 23.01.2005)
  2. Auch wenn möglicherweise 15 Prozent der Bürger noch längere Ladenzeiten wünschten, müßten sie hinter den legitimen Interessen der Beschäftigten zurückstekken, betonte die HBV. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  3. Dadurch wurden die legitimen Streitkräfte der Einheit gezwungen, den Kampf zur Verteidigung der Einheit und Demokratie zu führen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  4. Wenn die Europäer nicht zur Kooperation bereit seien, werde Washington "energisch für seine legitimen Rechte kämpfen", kündigte der Minister an. ( Quelle: Spektrum der Wissenschaft 1999)
  5. Für Anatoli Lebedko, Abgeordneter des letzten legitimen Parlaments, ist das nur die Bestätigung dessen, was ohnehin schon alle wissen: "Alle Telefone werden ständig abgehört." ( Quelle: TAZ 1997)
  6. Tatsächlich war die PDS aber nie ausgegrenzt, sondern bestenfalls im Zuge der legitimen politischen Auseinandersetzung attackiert worden, freilich eher von den Unionsparteien als von den Grünen oder der SPD. ( Quelle: Die Welt 2001)
  7. Sie betrachtete Ehud Barak als legitimen politischen Erben ihres Mannes und bat ihn eindringlich, seinen problembehafteten Weg weiterzugehen. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  8. Also hat Angela Merkel noch einmal geheiratet und so auch dafür gesorgt, dass sie dem Papst jüngst mit einem höchst legitimen Lebensgefährten unter die Auge treten konnte. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 11.09.2005)
  9. Die Apotheose des schlechten Geschmacks erinnert fast ein wenig an Punk - als ästhetisches Konzept, als legitimen Erben des Situationismus und Verbindung zwischen diversen marginalen Positionen des 20. Jahrhunderts, wie schon Greil Marcus befand. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 08.11.2002)
  10. Was immer wieder besticht, ist die imposante Stoffbeherrschung, die sich nicht verselbständigt, sondern stets dem legitimen Sachanliegen unterordnet. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)