literaturpolitisches

  1. C: Was an Büchern importiert, übersetzt und in einem DDR-Verlag gedruckt werden durfte, musste zunächst die landesüblichen Prüfungsprozeduren, ein literaturpolitisches Einbürgerungsverfahren überstehen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 05.02.2003)