melderechtlich

  1. Die Kriminalitätsbelastung reduziert sich um das 2,7-fache, wenn nur diejenigen Tatverdächtigen berücksichtigt und zur gemeldeten Wohnbevölkerung in Beziehung gesetzt werden, die auch melderechtlich erfasst sind. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.06.2005)