nichtehelich

  1. Wird ein Kind nichtehelich geboren, übernimmt das Jugendamt die gesetzliche Amtspflegschaft. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  2. Vor allem die Zahl der nichtehelich geborenen Kinder habe sich dabei erhöht. ( Quelle: TAZ 1996)
  3. Jedes zweite Baby im Ostteil Berlins kommt nichtehelich zur Welt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)