one-tier-system

  1. Der Zweiteilung ("two-tier-system") im deutschen Gesellschaftsrecht in Vorstand bzw. Geschäftsführung einerseits und Aufsichtsrat andererseits steht das "one-tier-system" im anglo-amerikanischen Recht gegenüber. ( Quelle: Handelsblatt vom 14.06.2005)