ortsfesten

  1. Gleiches gilt darüber hinaus für Gebäude bis zu 300 qm umbauten Raum mit Ausnahme von notwendigen Garagen sowie für die Beseitigung von ortsfesten Behältern bis zu 300 qm Behälterinhalt und Feuerstätten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Der Fehler lag auch darin, daß man übersah, daß zwischen dem ortsfesten und gefahrenen Sitz mehr als ein grundlegender Unterschied besteht, den die mißhandelte Wirbelsäule eines Tages zwangsläufig übelnimmt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  3. Im Einzelnen umfassen die so genannten ortsfesten logistischen Einrichtungen neben Munitions- und Waffendepots Instandsetzungseinrichtungen und Lager. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 29.09.2003)