polizeirechtlichen

  1. Ob es jetzt, wie die Union fordert, mit einem polizeirechtlichen Anstrich versehen wird, ist deshalb kein Streit um eine Marginalie. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 23.03.2004)
  2. Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedarf es laut Jacob einer gründlichen Bestandsaufnahme und Evaluierung des strafprozessualen und polizeirechtlichen Instrumentariums. ( Quelle: Die Welt Online vom 26.08.2002)
  3. Bislang, so erläuterte Zuber, werde mit den Zeugenschutzprogrammen auf der Grundlage von polizeirechtlichen Generalklauseln oder den strafrechtlichen Grundsätzen des Notstandes gearbeitet. ( Quelle: Welt 1998)