prestigefördernden

  1. Sie wollen ihre Erwerbungen um sich haben und frei von kunsthistorischen, marktrelevanten, prestigefördernden oder sonstigen spekulativen Erwägungen mit den Werken umgehen - zum eigenen Vergnügen und zum Vergnügen ihrer Gäste. ( Quelle: Tagesspiegel vom 07.08.2005)