rechtshistorisch

  1. Jeder, der sich mit der gesamtdeutschen Steuerrechtsentwicklung vom Frühjahr 1990 bis 1992 befaßt, kann sich hier in einem einzigen Werk über die auch rechtshistorisch gesehen einmalige "steuerrechtliche Wiedervereinigung" informieren. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)