Möglicherweise hätten die TVParteien eine noch geringere Vergütungsmöglichkeit (Lohngruppe) geschaffen, wenn sie die Tätigkeiten der Kl. bedacht und für regelungsbedürftig gehalten hätten.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Besonders regelungsbedürftig seien die unterschiedlichen Arten der Aufenthaltserlaubnisse, der Familiennachzug und die Voraussetzungen der Aufenthaltsbeendigung.
( Quelle: TAZ 1987)