resultieren

1 2 3 4 5 6 8 Weiter →
  1. Das Tätigkeitsfeld des Staates, aus dem diese Ansprüche - schlichte zivilrechtliche Verbindlichkeiten - resultieren, ließe sich nach bundesdeutscher Terminologie mit dem Begriff der Fiskalverwaltung umschreiben: ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
1 2 3 4 5 6 8 Weiter →