revisionsrechtlichen

  1. Um so mehr, als er durch seine Bestrafung alle beamtenrechtlichen Versorgungsansprüche verliert, falls das Urteil einer revisionsrechtlichen Überprüfung standhält. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  2. Aus revisionsrechtlichen und aus Gründen der Gleichbehandlung müssen wir auch Sie um Aufklärung bitten.' ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)