sachenrechtlichen

  1. Die in §§ 424, 450, 650 HGB angeordnete Traditionswirkung und insbesondere ihre Einordnung in die sachenrechtlichen Regeln der §§ 929 ff. BGB sind Gegenstand von alten Streitfragen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Es ist aber fraglich, ob § 78 SachenRBerG Fälle einer sachenrechtlichen Bereinigung, die außerhalb des vom Gesetz vorgesehenen Bereinigungsweges über ein notarielles Vermittlungsverfahren erfolgt, überhaupt erfaßt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Diese Differenzierung entspricht den sachenrechtlichen Zuordnungsprinzipien und hat vor allem dann zu gelten, wenn keine unmittelbare oder mittelbare Personenidentität zwischen den Grundstücks- und Unternehmensinhabern besteht. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)