satzungsgemäße

  1. Etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Die Bilanzergebnisse erlaubten wiederum die satzungsgemäße Dotierung der Rücklagen und eine Dividendenausschüttung in Vorjahreshöhe, hieß es in Karlsruhe. hof. ( Quelle: FAZ 1994)