schlüssig

  1. Der Verdacht, daß der Zentralbankrat auch nach parteipolitischer Couleur entscheidet, liegt nahe, ließ sich aber bislang nicht schlüssig nachweisen. ( Quelle: Die Zeit 1995)
  2. Die populistischen Argumente, auf die sich Politiker wie Gingrich, der Sprecher der Republikaner im Abgeordnetenhaus, oder der erzkonservative Vorsitzende des Außenpolitischen Ausschusses des Senats, Senator Helms, stützen, sind scheinbar schlüssig. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  3. Die Frage des Ausschussvorsitzenden Michael Braun (CDU), wie das zu erklären sei, wo doch der Bauunternehmer einen Vertrag mit Festpreis-Garantie für den Rohbau unterschrieben habe, konnte Steinijans nicht schlüssig beantworten. ( Quelle: Tagesspiegel vom 27.02.2005)
  4. In dieses Grundverhältnis greift die Formularregelung in Nr. 3 II mit der Überbürdung des Risikos für eine nicht schlüssig begründete Zahlungsverweigerung des Leasingnehmers in grober Weise ein. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Die Darstellung des Konnexes von persönlichen, künstlerischen, politischen und weltgeschichtlichen Konflikten wirkt erhellend, manchmal auch verblüffend, wenn Dwars etwa den Einfluß des Friedrich Nietzsche auf Becher schlüssig darlegt. ( Quelle: Junge Freiheit 1999)
  6. So zumindest habe ich es einst in der sprachwissenschaftlichen Vorlesung gelernt und das klingt doch sehr schlüssig. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  7. Namhafte Flughafenplaner hätten aber schlüssig dargelegt, dass die Kapazität nach dem Ausbau technisch auf deutlich mehr als 900 000 Flugbewegungen pro Jahr steigen könne. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 18.02.2005)
  8. Özdamar beschreibt sie ganz schlüssig: 'Viele Firmen bilden nicht mehr aus und sparen damit Geld. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  9. Weil das Land in der Vergangenheit jedoch vieles verheimlicht habe, werde es noch einige Zeit dauern, bis die IAEA sich schlüssig sei, dass das Atomprogramm nur friedlichen Zwecken diene. ( Quelle: Spiegel Online vom 12.11.2003)
  10. Das Gericht weist darauf hin, daß dies kein Schuldspruch ist, sondern daß Sachverhalte schlüssig dargestellt sind, die eine entsprechende Klage zulässig machen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)