schlechterstehen

  1. Eines dürfte schon jetzt sicher sein: Da die Neuregelung unter dem Strich für die öffentliche Hand nicht teurer sein soll als der derzeitige § 10e mit seinen Anhängseln, werden sich einige Häuslebauer künftig schlechterstehen als bisher. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)