schriftlich anzeigen

  1. So ist jetzt festgeschrieben, dass Betroffene, die sich etwa wegen ihres Geschlechts, Alters oder ihrer Hautfarbe im Berufs- oder Geschäftsleben benachteiligt glauben, das spätestens innerhalb einer Frist von sechs Monaten schriftlich anzeigen müssen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.03.2005)