schuldhaft

1 3 Weiter →
  1. Die alte Rechtsprechung der Arbeitsgerichtbarkeit wies dem Arbeitnehmer grundsätzlich die volle Haftung für Schäden zu, die er seinem Arbeitgeber schuldhaft zufügte. ( Quelle: Ihre Rechte als Arbeitnehmer von A-Z; UB Media)
  2. Behörden-Mitarbeiter seien nur zu fassen, wenn sie "schuldhaft ihre Pflichten" verletzt hätten. ( Quelle: Welt 1995)
  3. Ohne Abstriche hielten sie an ihren Anklagepunkten fest: Demnach hätten die Beschuldigten vorsätzlich und schuldhaft bei den Genehmigungen von Millionen-Abfindungen an frühere Mannesmann-Manager gehandelt. ( Quelle: Die Welt Online vom 29.06.2004)
  4. Nach Auffassung des Gerichts hat der Arbeitgeber schuldhaft die von der Klägerin angebotene Arbeitsleistung nicht angenommen und muss deshalb den Lohn zahlen. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  5. Die These vom Eigenanteil des Opfers an der Tat ist weit verbreitet und führt dazu, dass viele Geschädigte das Erlebte als beschämend, als schuldhaft empfinden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 29.09.2001)
1 3 Weiter →