sekundärem

  1. Fethiye Çetin von der Anwaltskammer Istanbul sagt, die türkischen Behörden betrachten die Angehörigen der christlichen Gemeinden eher als Ausländer mit sekundärem Rechtsstatus, denn als vollwertige Staatsbürger. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 15.06.2001)