sozialer Rechtsstaat

  1. Als sozialer Rechtsstaat ist die Bundesrepublik Deutschland auf die Solidarität ihrer Bürger angewiesen, die sich nicht allein in Zahlen von Steuern und Beiträgen zur Sicherung des Solidarsystems erschöpft, sondern aktives Handeln einbezieht. ( Quelle: Jahresbericht der Bundesregierung 1995)
  2. Laut Grundgesetz sind wir ein sozialer Rechtsstaat. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)