sponsere

  1. Weder die 'Kostenverordnung zum Atomgesetz (AtKostV)' noch das 'Verwaltungskostengesetz des Bundes (VwKostG)' ließen es zu, so lautete die interne Warnung, daß ein Atomkonzern in eigener Sache die Fortbildung von Beamten sponsere. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)