städtebauliche Entwicklungsmaßnahme

  1. Der Stadtrat hat das Gelände als städtebauliche Entwicklungsmaßnahme eingestuft. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Der Bauauschuß hat in seiner jüngsten Sitzung seine Zustimmung zur Einleitung von Voruntersuchungen für eine sogenannte städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach dem Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz aus dem Jahr 1993 gegeben. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)