staatliche Regulierungsmaßnahmen

  1. Man kann nicht einerseits stets das freie Spiel der Marktkräfte in den Mitgliedsstaaten fordern, andererseits - wenn das Ergebnis nicht gefällt - staatliche Regulierungsmaßnahmen ergreifen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.11.2001)